EU2019-1148

Neue Regularie (EU) 2019/1148 verändert die Art und Weise, wie Säurepacks / Motorradbatterien in der EU verkauft werden dürfen.


1. Alle Details der neuen Regularien: 

Ab dem 01.02.2021 müssen sämtliche Motorradbatterien vom Händler befüllt werden, bevor sie in der EU an Mitglieder der Allgemeinheit, die nicht im Besitz einer gültigen behördlichen Genehmigung sind, verkauft werden dürfen. Neue Änderungen der staatlichen Gesetzgebung bringen es mit sich, dass es für Mitglieder der Allgemeinheit vom 01.02.2021 an illegal ist, einen separatem Säurepack zu erwerben, ohne im Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein. Dies wird weitreichende Folgen für Wiederverkäufer und Konsumenten von Motorradbatterien haben.


2. Worum handelt es sich bei der neuen Gesetzgebung?

Schwefelsäure wird künftig als beschränkter Ausgangsstoff eingestuft. Ab dem 01.02.2021 benötigen Mitglieder der Allgemeinheit, die Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % erwerben, besitzen oder anwenden wollen, eine behördliche Genehmigung hierfür. Dementsprechend wird der Kauf oder der Besitz eines separate Säurepack ohne behördliche Genehmigung eine Straftat sein, da im Säurepack Schwefelsäure mit einer Konzentration von über 15 % enthalten ist.


3. Weshalb wurde das Gesetz erlassen?

Als Reaktion auf Vorfälle in jüngster Zeit und im Anschluss an Konsultationen in der gesamten Industrie hat die Regierung Maßnahmen zur weitergehenden Kontrolle des Verkaufs von Schwefelsäure erlassen, die neu als Ausgangsstoff für Explosivstoffe eingestuft wurde. Bei Ausgangsstoffen für Explosivstoffe handelt es sich um solche Chemikalien, die zur unerlaubten Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können.


4. Welche Produkte sind betroffen?

Die neuen Regularien betreffen all jene Produkte, bei denen die Säure zur Selbstaktivierung durch den Kunden ergänzend zur Batterie in einem separaten Säurepack geliefert wird. Ebenso gelten sie für separaten Säurepacks. Nicht benötigt wird eine behördliche Genehmigung dagegen für Batterien, die bereits mit Säure befüllt sind. Diese sind von der Regelung ausgenommen, da eine bereits befüllte Batterie als „spezifischer Gegenstand“ eingestuft wird:

    a) in Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definierte Erzeugnisse;


5. In welcher Weise betrifft dies Händler?

Alle Händler und Einzelhändler sind dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser neuen Regularien sicherzustellen.


6. Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden

Distributoren und Händler werden keine behördliche Genehmigung benötigen, wenn sie Schwefelsäure für Zwecke erwerben, importieren, besitzen oder verwenden, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen. Sämtliche Unternehmen sind allerdings verpflichtet, verdächtige Transaktionen (sowohl zwischen Unternehmen als auch mit Mitgliedern der Allgemeinheit) sowie das Verschwinden und den Diebstahl von Schwefelsäure zu melden. Dies gilt auch für in Batterien enthaltene Schwefelsäure. Eine Transaktion ist verdächtig, wenn es vernünftige Gründe für die Annahme gibt, dass die fragliche Substanz für die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen oder für einen anderen unerlaubten Zweck vorgesehen ist.


7. Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden und Konsumenten

Ab dem 01.02.2021 wird es eine Straftat nach dieser Verordnung sein, einen Säurepack und unabhängig ob mit dem Vertrieb einer Batterie oder nicht, an Mitglieder der Allgemeinheit zu verkaufen, ohne zu überprüfen, dass die betreffende Person im Besitz einer gültigen behördlichen Genehmigung ist.

7.1 Mitglieder der Allgemeinheit ohne gültige behördliche Genehmigung

Die ratioparts GmbH hält es für unwahrscheinlich, dass Verbraucher eine behördliche Genehmigung beantragen werden, um einen Säurepack zu erwerben. Deshalb werden Einzelhändler Motorradbatterien befüllen müssen, bevor sie diese an Mitglieder der Allgemeinheit, die keine gültige behördliche Genehmigung besitzen, verkaufen. Nach dem Befüllen sollte die Batterie gemäß der Anweisung auf der Batterie geladen werden, um eine maximale Lebensdauer zu gewährleisten und einen vorzeitigen Ausfall zu vermeiden.

7.2 Mitglieder der Allgemeinheit mit gültiger behördlicher Genehmigung

Mitglieder der Allgemeinheit mit gültiger behördlicher Genehmigung haben die Erlaubnis, Säure-Packs zu kaufen, in ihren Besitz zu bringen oder zu besitzen. Der Händler muss die Genehmigung sowie die in der Genehmigung angegebenen Identifikationspapiere überprüfen.

Im Einzelnen muss der Händler:

>> Vom Kunden die Vorlage der Genehmigung und des zugehörigen Lichtbildausweises verlangen

>> Die Fotografie auf dem Lichtbildausweis mit dem Kunden vergleichen

>> Die Nummer des Lichtbildausweises anhand der Nummer auf der ersten Seite der Genehmigung verifizieren

>> Überprüfen, dass das erworbene Produkt im Rahmen der Genehmigung zugelassen ist (Substanz, Konzentration, Menge)

>> Die Details der Transaktion in die Tabelle auf der Rückseite der Genehmigung eintragen

Wird die Batterie unbefüllt mit einem Säure-Pack verkauft, ist der Einzelhändler dafür verantwortlich, das Vorliegen einer gültigen behördlichen Genehmigung geprüft wird, und etwaige verdächtige Aktivitäten zu melden.


7.3 Onlineverkauf

Bei Online-Transaktionen muss der Einzelhändler sämtliche Anforderungen der neuen Regularien erfüllen.


7.3.1 Onlineverkauf an Mitglieder der Allgemeinheit mit gültiger behördlicher Genehmigung

Bei jeglichen Online-Transaktionen muss sich der Onlineverkäufer vor Abwicklung der Transaktion einen digitalen Scan der gültigen behördlichen Genehmigung vorlegen lassen. Die Lieferung der Batterie mit Säure-Pack muss anschließend durch einen Spezialkurier erfolgen, der an der Haustür die gesamte Prozedur zur Überprüfung der behördlichen Genehmigung ausführen kann, bevor das Produkt in den Besitz des Kunden übergeben wird.


7.3.2 Onlineverkauf an Mitglieder der Allgemeinheit ohne gültige behördliche Genehmigung

Beim Verkauf an Mitglieder der Allgemeinheit, die nicht im Besitz einer gültigen behördlichen Genehmigung sind, müssen Online-Händler sicherstellen, dass die befüllte Batterie ordnungsgemäß verpackt und korrekt beschriftet ist. Bitte beachten Sie, dass einige Typen eine zusätzliche Verpackung und besondere Transportvereinbarungen erfordern, um die Einhaltung der ADR-Vorschriften zu gewährleisten.

8. Welche Auswirkungen hat dies für Mitglieder der Allgemeinheit?

Vom 01.02.2021 an benötigen Mitglieder der Allgemeinheit, die Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % erwerben oder kaufen möchten, eine gültige behördliche Genehmigung. Ab dem 01.02.2021 gilt es als Straftat, ohne gültige behördliche Genehmigung Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % zu besitzen oder anzuwenden. Dies gilt auch für Flaschen mit Batterie-Elektrolyt, die noch nicht in eine Motorradbatterie eingefüllt wurden.


9. Welche Strafen drohen?

Der Besitz ohne behördliche Genehmigung, oder das Liefern beschränkter Stoffe ohne die Überprüfung, dass das betreffende Mitglied der Allgemeinheit über eine gültige behördliche Genehmigung verfügt, kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer hohen Geldstrafe belegt werden. Wer es unterlässt, die Details der Transaktion in die behördliche Genehmigung anzubringen, kann mit maximal 50.000€ bestraft werden. Auf Verstöße gegen die Dokumentierungs-Auflagen steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.



PDF Download >>ERKLÄRUNG DES KUNDEN (EU) 2019 1148<<

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