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VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
Die Verordnung (EU) 2019/1148 verbietet den Verkauf bestimmter chemischer Stoffe an Privatpersonen in Europa. Dies gilt auch für Batteriesäure, gleich ob diese separat oder in einer Säurepackung mit trocken geladenen Batterien angeboten werden. Diese Batterien dürfen nur noch dann an Privatpersonen geliefert bzw. verkauft werden, nachdem sie von einer Fachkraft befüllt und aktiviert worden sind.
Batterieausführung |
Blei-Akkumulator |
---|---|
Batteriebauform |
Block |
Batteriebezeichnung |
Starterbatterie |
Breite in mm |
62 |
Enthält Säurepack |
nein |
Füllmenge in Liter |
0,40 |
Höhe in mm |
132,00 |
Kapazität in Ah |
11,00 |
Länge in mm |
122 |
Marke |
TASHIMA |
Spannung in Volt |
6 |